Unfall im Ausland - wie melden Sie den Schaden?

Nach einem Unfall oder Zusammenstoß im Ausland beantworten Sie ein paar Fragen, und wir erstellen einen Plan zur Schadenmeldung, der zu Ihrer Situation passt. Haben Sie bereits eine gemeinsame Unfallmeldung (Papierformular EAS oder PDF von easf.eu)? Halten Sie sie bereit - aber auch ohne sie erstellen wir Ihnen einen Plan.

In welchem Land ist der Unfall passiert?

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Schadenmeldung nach einem Unfall im Ausland - so funktioniert es

Nach einem Unfall im Ausland können Sie den Schaden in der Regel melden, ohne Ihr Heimatland zu verlassen. Das EU-Recht (Richtlinie 2009/103/EG) garantiert, dass jeder Versicherer aus dem EWR in Ihrem Land einen Schadenregulierungsbeauftragten hat, der den Fall in Ihrer Sprache bearbeitet. Ist der Verursacher geflüchtet oder war er nicht versichert, fordern Sie die Entschädigung über die Entschädigungsstelle in Ihrem Wohnsitzland - und in Grüne-Karte-Ländern außerhalb des EWR über das nationale Büro des Unfalllandes.

Der Assistent stellt 6 Fragen, ermittelt den richtigen Weg für Ihre Situation und erstellt einen Meldeplan: Unterlagen, die zuständige Stelle, Fristen und die Rechtsgrundlagen - mit Links zu den Quellen.

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich den Schaden nach einem Unfall im Ausland?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Ist der andere Fahrer in einem EWR-Land versichert, melden Sie den Schaden beim Schadenregulierungsbeauftragten seines Versicherers in Ihrem eigenen Land - die nationale Auskunftsstelle ermittelt ihn anhand des Kennzeichens des anderen Fahrzeugs. Ist der Fahrer geflüchtet oder war er nicht versichert, wenden Sie sich an die Entschädigungsstelle in Ihrem Land. Bei Unfällen in Grüne-Karte-Ländern außerhalb des EWR ist das nationale Büro des Unfalllandes zuständig. Der Assistent findet Ihren Weg in 6 Fragen.

Wie viel Zeit habe ich für die Meldung?

Die lokalen Meldefristen sind sehr unterschiedlich: von 48 Stunden in Moldau über 5-10 Tage in vielen Ländern bis zu 30 Tagen in Nordmazedonien; einige Länder verlangen eine Meldung "ohne schuldhaftes Zögern". Unabhängig davon sollten Sie Ihren eigenen Versicherer so schnell wie möglich informieren. Nach der Schadenmeldung hat der eintrittspflichtige Versicherer 3 Monate Zeit für ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort (Art. 22 der Richtlinie 2009/103/EG).

Was ist, wenn der andere Fahrer geflüchtet ist oder keine Versicherung hatte?

Sie sind trotzdem geschützt. Bei Unfällen innerhalb des EWR fordern Sie die Entschädigung über die Entschädigungsstelle in Ihrem Wohnsitzland - außerhalb des EWR über den Garantiefonds des Unfalllandes. In beiden Fällen ist ein Polizeiprotokoll entscheidend.

Muss ich die Sprache des Unfalllandes sprechen?

Nein. Das EU-Recht garantiert die Schadenbearbeitung in Ihrer eigenen Sprache: Der Schadenregulierungsbeauftragte des ausländischen Versicherers ist in Ihrem Land tätig und korrespondiert mit Ihnen in Ihrer Sprache.

Ist der Assistent kostenlos?

Ja - der Assistent ist kostenlos und erfordert keine Registrierung. Sie beantworten 6 Fragen und erhalten einen auf das Unfallland und die Umstände zugeschnittenen Meldeplan mit Fristen, Kontakten und Links zu den Vorschriften.

Unterstützte Länder

Der Assistent enthält geprüfte Daten (nationale Büros, Garantiefonds, Meldefristen) für jedes aktive Land des Grüne-Karte-Systems:

Albanien · Andorra · Aserbaidschan · Belgien · Bosnien und Herzegowina · Bulgarien · Dänemark · Deutschland · Estland · Finnland · Frankreich · Griechenland · Irland · Island · Italien · Kroatien · Lettland · Liechtenstein · Litauen · Luxemburg · Malta · Marokko · Montenegro · Niederlande · Nordmazedonien · Norwegen · Österreich · Polen · Portugal · Republik Moldau · Rumänien · Schweden · Schweiz · Serbien · Slowakei · Slowenien · Spanien · Tschechien · Tunesien · Türkei · Ukraine · Ungarn · Vereinigtes Königreich · Zypern

Quellen