Unfallbericht deutsch-polnisch PDF - Beispiel
Veröffentlicht am: 27. Juli 2026 Aktualisiert am: 31. Juli 2026
Dieselben Felder auf Deutsch und auf Polnisch
Sie stehen zwischen zwei Autos, der andere Fahrer spricht kein Deutsch, Sie kein Polnisch. Der Europäische Unfallbericht löst das über die Nummerierung: Die deutsche und die polnische Fassung haben dieselben Felder in derselben Reihenfolge, Feld 12 bedeutet also auf beiden Seiten genau dasselbe. Sie füllen die deutsche aus, der andere Fahrer die polnische. So sieht das fertige Dokument aus:
Auf Papier reicht ein Exemplar, gemeinsam ausgefüllt und von beiden Fahrern unterschrieben - danach reicht jeder seine Kopie bei seinem eigenen Versicherer ein. Digital läuft es genauso, nur schaut jeder auf sein eigenes Handy: Sie füllen das Formular parallel aus, Sie auf Deutsch, der andere Fahrer auf Polnisch, die Einträge sind auf beiden Seiten sofort sichtbar, und das unterschriebene PDF mit Skizze geht an beide per E-Mail.
Schaden melden im Land des anderen Fahrers (Polen)
- Nationales Büro / Auskunftsstelle des Unfalllandes (Polen): PBUK (Polskie Biuro Ubezpieczycieli Komunikacyjnych). (pbuk.pl)
- Verursacher unbekannt oder ohne Versicherung: Den Entschädigungsantrag richten Sie an den Garantiefonds des Unfalllandes - UFG (Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny). In der Regel ist ein Polizeiprotokoll erforderlich. (ufg.pl)
- Sie können den Schaden melden, ohne Ihr Land zu verlassen. Jeder Versicherer aus dem EWR muss in Ihrem Land einen Schadenregulierungsbeauftragten haben, also einen eigenen Vertreter, bei dem Sie den Schaden vor Ort melden (Richtlinie 2009/103/EG). Wer das ist, sagt Ihnen die Auskunftsstelle: Zentralruf der Autoversicherer - dafür genügen das Kennzeichen des Verursachers und das Unfallland.
- Der Versicherer des Verursachers (oder sein Schadenregulierungsbeauftragter) hat 3 Monate Zeit, Ihnen eine Entschädigung anzubieten oder die Ablehnung schriftlich zu begründen ("begründetes Angebot oder begründete Antwort"). Das ist eine feste Frist nach Art. 22 der Richtlinie 2009/103/EG - tragen Sie dieses Datum in Ihren Kalender ein.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung - Fristen und Abläufe bitte beim eigenen Versicherer oder in der angegebenen Quelle prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert ein polnischer Versicherer ein auf Deutsch ausgefülltes Formular?
Ja. Beide Fassungen haben dieselben, gleich nummerierten Felder - der polnische Sachbearbeiter liest Feld 12 als Feld 12, unabhängig davon, in welcher Sprache der Eintrag steht. Auf Polnisch heißt das Formular Wspólne oświadczenie o zdarzeniu drogowym. Jeder Fahrer reicht seine eigene Kopie bei seinem eigenen Versicherer ein.
Wer ermittelt den Versicherer des polnischen Fahrers?
PBUK, das polnische Büro der Kfz-Versicherer. Das Kennzeichen genügt - PBUK nennt den Versicherer des anderen Fahrzeugs und dessen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland, bei dem Sie den Schaden melden, ohne nach Polen zu fahren.
Wie lange hat der gegnerische Versicherer Zeit für eine Antwort?
Drei Monate. Der Versicherer des Unfallgegners oder sein Schadenregulierungsbeauftragter muss in dieser Frist entweder ein begründetes Schadenersatzangebot machen oder schriftlich begründen, warum er nicht zahlt. Das steht in Artikel 22 der Richtlinie 2009/103/EG.