Europäischer Unfallbericht: Der vollständige Ratgeber
Veröffentlicht am: 15. März 2026 Aktualisiert am: 1. April 2026
Sie hatten einen Autounfall im Ausland. Der andere Fahrer spricht Ihre Sprache nicht. Sie haben keinen Stift dabei. Sie wissen nicht, welches Formular Sie benötigen. Genau für diese Situation wurde der Europäische Unfallbericht entwickelt - und in diesem Moment merken die meisten Fahrer, dass sie noch nie davon gehört haben. Dieser Ratgeber deckt alles ab: was das Formular ist, was jeder Abschnitt bedeutet, Ihre gesetzlichen Rechte nach EU-Recht, was Sie Schritt für Schritt tun müssen und wie Sie es digital auf Ihrem Telefon ausfüllen - in 22 Sprachen, kostenlos.
Zuletzt aktualisiert: 1. April 2026
Europäischen Unfallbericht jetzt online ausfüllen → easf.eu
1. So funktioniert easf.eu: den Europäischen Unfallbericht online ausfüllen
EASF ist ein browserbasiertes Tool zum digitalen Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts. Kein App-Download, keine Registrierung, keine Kosten. So läuft es ab:
Schritt 1: Sitzung starten und beide Fahrer verbinden
Ein Fahrer öffnet easf.eu auf seinem Telefon und erstellt eine Sitzung. Die App generiert einen QR-Code. Der andere Fahrer scannt ihn mit der Kamera seines Telefons und tritt derselben Sitzung bei.
Schritt 2: Jeder Fahrer füllt seine Seite aus
Das Formular spiegelt das Standard-Layout des Europäischen Unfallberichts wider: Fahrer A füllt seine Spalte auf seinem Telefon aus, Fahrer B füllt seine Spalte auf seinem Telefon aus. Die Oberfläche wird in der jeweiligen Sprache des Fahrers angezeigt - 22 Sprachen werden unterstützt, darunter Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Tschechisch, Griechisch, Rumänisch, Ukrainisch, Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Kroatisch, Ungarisch, Litauisch, Portugiesisch, Slowakisch, Slowenisch und Schwedisch.
Jeder Fahrer füllt seine Seite des Formulars auf seinem eigenen Gerät aus.
Schritt 3: Unterschreiben und PDF erhalten
Sobald beide Seiten ausgefüllt sind, unterschreibt jeder Fahrer mit dem Finger auf dem Bildschirm. Die App erstellt ein signiertes PDF, das die ausgefüllten Formulardaten und Unterschriften enthält.
Das PDF kann dann für die Schadenmeldung verwendet werden.
Wichtigste Funktionen
| Funktion | Detail |
|---|---|
| Sprachen | 22 Sprachen sind in der Oberfläche verfügbar |
| Browserbasiert | Kein App-Download erforderlich |
| Digitales Ausfüllen | Das Formular wird auf dem Telefon im Browser ausgefüllt |
| Signiertes PDF | Das ausgefüllte Formular kann als PDF erstellt werden |
| Kosten | Kostenlos |
| Standardstruktur | Das PDF folgt dem Standard-Feldlayout und der Nummerierung des Europäischen Unfallberichts |
2. Was das Formular enthält: Feld für Feld erklärt
Der Europäische Unfallbericht ist ein zweiseitiges Dokument. Die Vorderseite ist die entscheidende - sie wird von beiden Fahrern am Unfallort ausgefüllt und unterschrieben. Die Rückseite ist für zusätzliche Anmerkungen und wird separat an den Versicherer gesendet.
Vorderseite - am Unfallort auszufüllen
Das Formular ist in zwei Spiegelspalten aufgeteilt (Fahrer A und Fahrer B). Jeder Fahrer füllt seine eigene Spalte mit denselben Kategorien aus:
| Abschnitt | Was einzutragen ist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| 1. Datum, Uhrzeit, Ort | Genaues Datum, Uhrzeit, Straßenname, Stadt, Land, Fahrtrichtung | Bestimmt die Zuständigkeit - es gilt das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat |
| 2. Verletzte | Ob jemand verletzt wurde, Anzahl der Verletzten | Hält fest, ob der Unfall Personenschäden umfasste |
| 3. Sachschäden | Schäden an Fahrzeugen oder anderem Eigentum (Leitplanken, Schilder, Gebäude, Zäune, Pfosten) | Umfang des Anspruchs |
| 4. Zeugen | Vollständige Namen, Adressen, Telefonnummern von Personen, die den Unfall gesehen haben | Hält Kontaktdaten Dritter für spätere Nachverfolgung fest |
| 5. Fahrer-/Versicherungsnehmer-Angaben | Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail; Unterscheidung zwischen dem Versicherungsnehmer (Versicherten) und dem Fahrer, falls diese nicht identisch sind | Identifiziert den beteiligten Fahrer und Versicherungsnehmer |
| 6. Fahrzeugdaten | Marke, Modell, Kennzeichen mit Länderkennzeichen, Fahrgestellnummer falls verfügbar | Verknüpft das Fahrzeug mit dem Versicherungsvertrag; das Länderkennzeichen ist entscheidend für die grenzüberschreitende Identifikation |
| 7. Versicherungsangaben | Name des Versicherers, Policennummer, Gültigkeitsdauer, Grüne-Karte-Nummer, Agentur | Identifiziert die mit dem Fahrzeug verbundene Versicherungspolice |
| 8. Umstände | 17 Ankreuzoptionen (z. B. „stand geparkt/hielt an”, „fuhr von einem Parkplatz aus/öffnete eine Tür”, „bog links ab”, „fuhr rückwärts”, „fuhr auf das Heck des anderen Fahrzeugs auf”, „missachtete Vorfahrtszeichen oder rote Ampel”) - alle zutreffenden ankreuzen und Gesamtzahl eintragen | Hält den standardisierten Umständeabschnitt fest, der in allen Versionen des Europäischen Unfallberichts verwendet wird |
| 9. Skizze | Diagramm mit Straßenverlauf, Fahrzeugpositionen vor und nach dem Aufprall, Fahrtrichtung, Straßenschildern, Fahrbahnmarkierungen | Visueller Beweis, der die angekreuzten Umstände stützt oder verdeutlicht; Pfeile für die Fahrtrichtung einzeichnen |
| 10. Sichtbare Schäden | Beschreibung der Schäden an jedem Fahrzeug sowie Diagramm zur Markierung der Aufprallpunkte | Dokumentiert den Schadensumfang, bevor Fahrzeuge bewegt oder repariert werden; so präzise wie möglich sein (z. B. „eingedrückter hinterer rechter Stoßfänger” statt „Heckschaden”) |
| 11. Anmerkungen | Freitextfeld für alles, was oben nicht erfasst ist - Meinungsverschiedenheiten, Straßenzustand, Wetter, nahegelegene Kameras | Raum für zusätzliche relevante Informationen |
| 12. Unterschriften | Beide Fahrer unterschreiben dasselbe Dokument | Bestätigt, dass beide Parteien mit den festgehaltenen Tatsachen einverstanden sind - nicht mit der Haftung |
Die 17 Standardumstände (Abschnitt 8 vollständig)
Die 17 Ankreuzfelder sind in jeder Sprachversion des Formulars identisch nummeriert. Jeder Fahrer kreuzt nur die Felder an, die auf ihn selbst zutreffen:
| Nr. | Umstand |
|---|---|
| 1 | Stand geparkt / hielt an |
| 2 | Fuhr aus einem Parkplatz aus / öffnete eine Tür |
| 3 | Fuhr in einen Parkplatz ein |
| 4 | Fuhr aus einem Parkplatz / von einem Privatgrundstück / einem Weg heraus |
| 5 | Fuhr in einen Parkplatz / auf Privatgelände / einen Weg hinein |
| 6 | Fuhr in einen Kreisverkehr ein |
| 7 | Fuhr im Kreisverkehr |
| 8 | Fuhr auf das Heck des anderen Fahrzeugs auf, das in dieselbe Richtung und auf derselben Spur fuhr |
| 9 | Fuhr in dieselbe Richtung, aber auf einer anderen Spur |
| 10 | Wechselte die Fahrspur |
| 11 | Überholte |
| 12 | Bog rechts ab |
| 13 | Bog links ab |
| 14 | Fuhr rückwärts |
| 15 | Überquerte eine für den Gegenverkehr reservierte Fahrspur |
| 16 | Kam von rechts (an einer Kreuzung) |
| 17 | Missachtete ein Vorfahrtszeichen oder eine rote Ampel |
Wichtig: Kreuzen Sie nur die Umstände an, die Ihr eigenes Verhalten beschreiben. Kreuzen Sie keine Felder für den anderen Fahrer an. Zählen Sie die angekreuzten Felder und tragen Sie die Gesamtzahl in das vorgesehene Feld ein - das verhindert nachträgliche Manipulationen.
Rückseite - später, individuell auszufüllen
Jeder Fahrer nimmt sein Exemplar (oder eine Durchschrift / ein Foto) und ergänzt:
- Einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Unfallhergang in eigenen Worten
- Weitere Angaben zu Insassen, Fahrzeugeigentümer und Vorschäden
- Ob das Fahrzeug fahrbereit ist
- Zusätzliche Fotos oder Unterlagen
Diese Seite wird direkt an den eigenen Versicherer gesendet und nicht mit dem anderen Fahrer geteilt.
3. Häufig gestellte Fragen
Gilt der Europäische Unfallbericht nur für Unfälle im Ausland? Nein. Der Europäische Unfallbericht wird bei jedem Verkehrsunfall in jedem EU-Land verwendet - im Inland wie grenzüberschreitend. In Frankreich ist er als constat amiable das Standardformular für jede Bagatellkollision. In Spanien empfiehlt die DGT den parte europeo de accidentes für alle Unfallmeldungen. Das polnische PBUK empfiehlt, das Formular bereit zu halten und auszufüllen, um die Schadenregulierung zu erleichtern. Sie müssen nicht im Ausland sein, um ihn zu nutzen.
Muss ich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen? Kein EU-Recht schreibt die Verwendung eines bestimmten Formulars vor. Aber jeder Versicherer und jede Verbraucherschutzbehörde empfiehlt ihn nachdrücklich - darunter ADAC (Deutschland), ÖAMTC (Österreich), TCS (Schweiz), PBUK (Polen), RACE (Spanien) und BCF (Frankreich). Ohne einen ausgefüllten Europäischen Unfallbericht muss Ihr Versicherer den Unfall von Grund auf rekonstruieren, was die Regulierung verzögert und Ihre Position schwächt, besonders wenn der andere Fahrer die Fakten später anzweifelt.
Was tun, wenn der andere Fahrer die Unterschrift verweigert? Füllen Sie Ihre Seite des Formulars so detailliert wie möglich aus. Vermerken Sie die Verweigerung im Abschnitt Anmerkungen. Fotografieren Sie Kennzeichen, Marke, Modell und Schäden des anderen Fahrzeugs. Notieren Sie etwaige Zeugen. Rufen Sie die Polizei - in den meisten EU-Ländern ist das Verlassen eines Unfallorts ohne Datenaustausch eine Straftat. Ihr Versicherer kann einen Anspruch auch mit einem einseitig ausgefüllten Formular und unterstützenden Beweisen bearbeiten.
Bedeutet das Unterschreiben des Formulars, dass ich meine Schuld eingestehe? Nein. Das Formular stellt ausdrücklich fest, dass beide Unterschriften die festgehaltenen Tatsachen bestätigen - nicht die Haftung. Citizens Advice UK ist eindeutig: „Geben Sie keine Schuld zu und entschuldigen Sie sich nicht.” DGT (Spanien) und RACE bestätigen dasselbe. Versicherer stellen die Schuldfrage auf der Grundlage der beschriebenen Umstände, der Skizze und der Fotos fest.
Was tun, wenn mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt sind? Füllen Sie für jedes Fahrzeugpaar einen separaten Europäischen Unfallbericht aus. Wenn die Fahrzeuge A, B und C beteiligt sind, benötigen Sie Formulare für A-B und A-C (und B-C, falls relevant). Nutzen Sie easf.eu für jedes Paar separat.
Hat das Formular von easf.eu rechtliche Gültigkeit? Das von easf.eu generierte PDF enthält alle Felder des Standard-Europäischen Unfallberichts mit demselben Layout und derselben Nummerierung. Es wird von Versicherern in der gesamten EU genauso akzeptiert wie ein ausgefülltes Papierformular. Beide Fahrer unterschreiben auf dem Bildschirm, um ihre Zustimmung zu den festgehaltenen Tatsachen zu bestätigen.
Sind meine Daten auf easf.eu sicher? Ja. Der Dienst ist DSGVO-konform (Verordnung 2016/679). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erstellung des PDF-Dokuments verarbeitet und nach Sitzungsende nicht auf dem Server gespeichert.
Funktioniert e-constat auto (Frankreich) bei Unfällen im Ausland oder mit ausländischen Fahrern? Nein. France Assureurs stellt ausdrücklich fest, dass e-constat auto für die grenzüberschreitende Nutzung „in Europa noch nicht anerkannt” ist. Es erkennt im Ausland zugelassene Fahrzeuge nicht und ist nur auf Französisch verfügbar. Es wurde für Unfälle in Frankreich zwischen in Frankreich zugelassenen Fahrzeugen entwickelt.
Funktioniert Crashform (Belgien) außerhalb Belgiens? Nein. Crashform, entwickelt von Assuralia, ist eine belgische elektronische Unfallmelde-App. Für Fälle, bei denen die belgische Versichererkonvention nicht gilt - etwa bei Unfällen mit einem ausländischen Fahrzeug - folgt der Versicherer dem ordentlichen Entschädigungsverfahren. Es ist auf Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch verfügbar.
Brauche ich noch eine Grüne Karte? Innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz bietet Ihre Kfz-Versicherung automatisch Mindesthaftpflichtschutz - das Kennzeichen gilt gemäß den Internen Regelungen des Büros der Nationalen Versicherungsbüros (welche das frühere Multilaterale Garantieabkommen von 1991, in Kraft getreten am 1. Juli 2003 ersetzt haben) als Versicherungsnachweis. Grüne-Karte-Grenzkontrollen zwischen EWG-Mitgliedstaaten wurden durch Richtlinie 72/166/EWG abgeschafft (angenommen 1972, von den Mitgliedstaaten bis 1973-74 umgesetzt); das MGA erstreckte diese Abschaffung auf weitere Unterzeichnerländer außerhalb der EWG. Die Europäische Union hat die Grüne-Karte-Pflicht für in Großbritannien zugelassene Fahrzeuge bei Reisen in EU-Länder im August 2021 aufgehoben. Für Fahrten in Länder außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz, die dem Grüne-Karte-System angehören (z. B. Türkei, Marokko, Tunesien, Albanien, Moldawien, Ukraine), ist die Grüne Karte jedoch erforderlich. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Länder im Grüne-Karte-Umlaufgebiet entweder Papier- oder digitale Grüne Karten (PDF auf dem Telefon) akzeptieren; nationale Büros können selbst entscheiden, ob sie Grüne Karten im PDF-Format ausstellen, daher vor der Reise prüfen. Auch innerhalb der EU empfehlen Clubs wie ADAC, ÖAMTC und ANWB, sie mitzuführen, da sie die Versichererdaten enthält, die für Abschnitt 7 des Europäischen Unfallberichts benötigt werden.
Welche Frist gilt für die Meldung eines Unfalls bei meinem Versicherer? Die Fristen variieren je nach Land und Police:
- Frankreich: 5 Werktage (Code des assurances, Art. L113-2) - ab dem Datum, an dem Sie von dem Unfall erfahren haben (in der Praxis meist das Unfalldatum selbst)
- Spanien: 7 Tage ab dem Datum, an dem Sie von dem Unfall erfahren haben (Art. 16, Ley 50/1980, Ley de Contrato de Seguro)
- Deutschland: Unverzüglich (unverzüglich, §30 VVG) - die meisten Policen sehen 7 Tage vor
- Niederlande: Ihre Police auf die genaue Frist prüfen
- Belgien: So schnell wie möglich, innerhalb der in Ihrer Police festgelegten Frist (Art. 74, Versicherungsgesetz 2014; das Gesetz legt keine bestimmte Anzahl von Tagen fest)
- Italien: 3 Tage (Art. 1913, Bürgerliches Gesetzbuch - gilt für alle Versicherungsansprüche, nicht nur CARD). Gemäß Art. 1915: vorsätzliche Nichtmeldung führt zum vollständigen Verlust des Anspruchs; fahrlässige Verzögerung kann die Entschädigung mindern, jedoch nur wenn der Versicherer einen tatsächlichen Nachteil nachweist
- Ungarn: 2 Werktage (Kasko); 5 Werktage für den Unfallverursacher (KGFB-Pflichtversicherung); 30 Werktage für das Opfer (KGFB)
- Polen: Der Unfallverursacher muss niezwłocznie (unverzüglich) gemäß Art. 16 des Pflichtversicherungsgesetzes melden. Für Opfer: 3-jährige Verjährungsfrist (20 Jahre bei Straftaten). AC (Kasko)-Fristen variieren je nach Versicherer - in der Regel 3-7 Tage (z. B. PZU: 7 Tage, Allianz: 24 Stunden)
- Kroatien: 3 Tage ab Kenntnis des Versicherungsfalls (gesetzliche Meldepflicht für den Versicherungsnehmer)
- Rumänien: Ihre Police auf die genaue Frist prüfen Unabhängig vom Land: melden Sie so früh wie möglich. Eine verspätete Meldung kann Ihren Anspruch mindern oder zum Verlust führen.
Was ist Italiens CARD/CAI-System? Italien verfügt über ein einzigartiges Direktregulierungssystem. Das obligatorische CARD-System (Convenzione tra Assicuratori per il Risarcimento Diretto) wurde am 1. Februar 2007 gemäß D.Lgs. 209/2005 und D.P.R. 254/2006 eingeführt und ersetzte die frühere freiwillige CID-Konvention. Das System bedeutet, dass der Geschädigte seinen Anspruch beim eigenen Versicherer geltend macht (nicht beim Versicherer des anderen Fahrers), und die Versicherer untereinander über eine von Consap S.p.A. verwaltete Clearingstelle abrechnen. Am Unfallort füllen beide Fahrer die Constatazione Amichevole di Incidente (CAI, umgangssprachlich modulo blu) aus - die italienische Version des Europäischen Unfallberichts. Wenn beide Fahrer das CAI unterzeichnen, muss der Versicherer innerhalb von 30 Tagen bei Sachschäden antworten (60 Tage ohne unterzeichnetes CAI; 90 Tage bei Personenschäden). Ab dem 8. April 2026 sind italienische Versicherer nach IVASS-Verordnung 56/2025 verpflichtet, ein digitales CAI-Modul anzubieten. Das CARD-Verfahren gilt nur für Unfälle in Italien - im Ausland gilt das europäische Standardverfahren.
Was tun, wenn der andere Fahrer nicht versichert ist oder Fahrerflucht begeht? Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über einen Garantiefonds (Entschädigungsstelle), der Opfer von nicht versicherten, unbekannten (Fahrerflucht) oder zahlungsunfähigen Versicherern entschädigt. In Frankreich: FGAO (Fonds de Garantie des Assurances Obligatoires de dommages). In Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros. In Italien: FGVS, verwaltet von Consap. In Deutschland: Verkehrsopferhilfe e.V. In den Niederlanden: Waarborgfonds Motorverkeer. In Belgien: Fonds Commun de Garantie Belge (FCGB/BGWF). Notieren Sie so viele Informationen wie möglich (Kennzeichen, Marke, Farbe, Fahrtrichtung) und rufen Sie sofort die Polizei.
Kann ich einen alten Europäischen Unfallbericht verwenden? Ja, solange er dem Standard-Layout des Europäischen Unfallberichts entspricht. Das Layout hat sich seit Jahrzehnten nicht grundlegend geändert. Prüfen Sie, ob die Versichererdaten auf dem Formular noch aktuell sind - wenn Sie den Versicherer gewechselt haben, sind die alten Versichererdaten nicht mehr gültig.
4. Papier-Unfallbericht vs. easf.eu: direkter Vergleich
| Papier-Unfallbericht | easf.eu | |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Muss im Handschuhfach liegen, mit Stift | Jedes Smartphone mit Browser |
| Sprache | Korrekte vorgedruckte Sprachversion erforderlich (oder begrenzte zweisprachige Version wie DE/FR) | 22 Sprachen - jeder Fahrer wählt seine eigene, frei kombinierbar |
| Ausfüllmethode | Handschriftlich, Durchschlagpapier | Digital, in Echtzeit auf zwei Geräten |
| Fotos | Separat aufgenommen, separat gesendet - kein Bezug zum Formular | Direkt in das Dokument eingebettet |
| Datenvalidierung | Keine - Felder leicht zu übersehen | Automatisch - fehlende Daten werden vor dem Absenden angezeigt |
| Übermittlung an Versicherer | Per Post oder persönlich (Tage) | Sofortiges PDF per E-Mail |
| Unterschrift | Stift auf Papier | Finger auf Bildschirm |
| Offline-Nutzung | Ja (es ist Papier) | Erfordert Browser-Zugang |
| Kosten | Kostenlos (vom Versicherer) | Kostenlos |
| Grenzüberschreitende Nutzung | Ja - gleiches Layout in ganz Europa | Ja - 22 Sprachen, eine Oberfläche |
| DSGVO | Nicht anwendbar | Ja - Daten nach Sitzung nicht gespeichert |
5. Was ist der Europäische Unfallbericht?
Der Europäische Unfallbericht - bekannt als constat amiable in Frankreich, Europäischer Unfallbericht in Deutschland und Österreich, parte europeo de accidentes in Spanien, constatazione amichevole di incidente (CAI, umgangssprachlich modulo blu) in Italien, wspólne oświadczenie o zdarzeniu drogowym in Polen, Europees schadeformulier in den Niederlanden, kék-sárga nyomtatvány (blau-gelbes Formular) in Ungarn, Evropský záznam o dopravní nehodě in der Tschechischen Republik und Европротокол (Yevroprotokol) in der Ukraine - ist ein standardisiertes Formular, das von Insurance Europe (früher CEA, Comité Européen des Assurances) entwickelt wurde. Es dient einem einzigen Zweck: einen gemeinsamen, von beiden Fahrern am Unfallort unterzeichneten Nachweis eines Verkehrsunfalls zu schaffen.
Das Formular erfasst alle Informationen, die ein Versicherer zur Schadensbearbeitung benötigt:
- Wer beteiligt war (Fahrer, Insassen, Zeugen)
- Was geschah (Umstände, Schäden, Verletzungen)
- Wo und wann sich der Unfall ereignete
- Welche Fahrzeuge und Versicherungspolicen beteiligt sind
- Wie der Unfall geschah (Skizze und angekreuzte Umstände)
Warum ist das Formular wichtig?
Drei Gründe:
-
Schnelligkeit. Versicherer in ganz Europa kennen das Layout des Europäischen Unfallberichts. Ein ausgefülltes Formular gibt ihnen alles, was sie benötigen, ohne Nachfragen, Briefe oder wochenlange Korrespondenz. France Assureurs berichtet, dass Schadenmeldungen, die mit einem digitalen Unfallbericht eingereicht werden, im Durchschnitt schneller bearbeitet werden als papierbasierte. In Italien halbiert ein unterzeichnetes CAI die Antwortzeit des Versicherers bei Sachschäden: 30 Tage statt 60.
-
Genauigkeit. Das Formular führt durch eine strukturierte Checkliste. Ohne sie vergessen Fahrer am Unfallort erfahrungsgemäß kritische Details - Zeugennamen, Policennummern, den genauen Ablauf des Unfalls. Insurance Europe weist darauf hin, dass digitale Versionen des Europäischen Unfallberichts (wie das belgische Crashform) das Risiko unvollständiger Einreichungen durch automatische Feldvalidierung reduzieren.
-
Grenzüberschreitende Kompatibilität. Jede Version des Europäischen Unfallberichts - unabhängig von der Sprache - verwendet dasselbe Feld-Layout und dieselbe Nummerierung. Ein auf Griechisch ausgefülltes Formular hat exakt dieselbe Struktur wie eines auf Schwedisch. Das bedeutet, dass Versicherer in verschiedenen Ländern die Formulare des jeweils anderen ohne Übersetzung bearbeiten können. Die spanische DGT, der französische Service-public.gouv.fr, das tschechische Verkehrsministerium und das polnische PBUK empfehlen ihn ausdrücklich als Standardtool für die grenzüberschreitende Unfalldokumentation.
Ist das Unterzeichnen des Formulars ein Schuldeingeständnis?
Nein. Das Formular stellt ausdrücklich fest, dass die Unterschrift eine Bestätigung der Tatsachen ist, kein Schuldeingeständnis. Citizens Advice UK betont: „Unterschreiben Sie das Formular nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Eingetragene verstehen.” Ihr Versicherer stellt die Schuldfrage auf Grundlage der beschriebenen Umstände - Ihre Unterschrift bestätigt lediglich, dass die festgehaltenen Tatsachen korrekt sind. Unterschreiben Sie das Formular nicht, wenn Sie die Spalte des anderen Fahrers nicht gelesen und verstanden haben. Wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind, was der andere Fahrer eingetragen hat, vermerken Sie Ihren Widerspruch im Abschnitt Anmerkungen vor dem Unterschreiben.
Ist das Formular verpflichtend?
Kein EU-Recht schreibt die Verwendung eines bestimmten Unfallformulars vor. Der Europäische Unfallbericht wird jedoch vom ADAC (Deutschland), GDV (Deutschland), ÖAMTC (Österreich), TCS (Schweiz), PBUK (Polen), BCF (Frankreich), Service-public.gouv.fr (Frankreich), DGT (Spanien), RACE (Spanien) und praktisch jedem nationalen Kfz-Versicherungsbüro in Europa nachdrücklich empfohlen. Ohne einen ausgefüllten Europäischen Unfallbericht muss Ihr Versicherer den Unfall von Grund auf rekonstruieren - was die Regulierung erheblich verzögert.
6. Ihre Rechte nach EU-Recht
Wenn Sie in einem anderen EU-Land in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gilt das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Richtlinie 2009/103/EG (die Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie, die die fünf früheren Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinien in einem einzigen Text kodifiziert) gewährt Ihnen jedoch vier spezifische grenzüberschreitende Schutzrechte. Ein fünftes - das Grüne-Karte-System - gilt im Rahmen eines separaten internationalen Übereinkommens:
Recht 1: Sie können von zu Hause aus in Ihrer eigenen Sprache Ansprüche geltend machen
Jeder Kfz-Versicherer, der in der EU tätig ist, muss in jedem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen. Das bedeutet, dass Sie nicht mit einem ausländischen Versicherer in einer fremden Sprache verhandeln müssen. Sie wenden sich an den Beauftragten in Ihrem Heimatland, der den Anspruch in Ihrer Sprache bearbeitet.
So finden Sie den Schadensregulierungsbeauftragten:
- Deutschland: Zentralruf der Autoversicherer - Tel. 0800 250 260 0 oder zentralruf.de
- Österreich: Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)
- Frankreich: AGIRA (Association pour la Gestion des Informations sur le Risque en Assurance) oder Bureau Central Français (BCF)
- Spanien: OFESAUTO (Oficina Española de Aseguradores de Automóviles)
- Niederlande: Verbond van Verzekeraars / Nederlands Bureau der Motorrijtuigverzekeraars
- Belgien: Assuralia / Belgisch Bureau van de Autoverzekeraars (BBAV)
- Italien: Consap (für grenzüberschreitende Fälle mit ausländischen Fahrzeugen)
- Polen: PBUK (Polskie Biuro Ubezpieczycieli Komunikacyjnych) - pbuk.pl
- Alle EU/EWR-Mitgliedstaaten unterhalten eine Auskunftsstelle - in der Regel beim nationalen Kfz-Versicherungsbüro. Das Your-Europe-Portal (EU) stellt Kontaktdaten für jedes Land bereit.
Außerhalb der EU/des EWR gilt die Schadensregulierungsbeauftragten-Pflicht gemäß Richtlinie 2009/103/EG nicht. Grenzüberschreitende Ansprüche können jedoch über das nationale Kfz-Versicherungsbüro koordiniert werden:
- Schweiz: Nationales Versicherungsbüro (NVB) / Bureau national d’assurance - tätig nach Schweizer Inlandsrecht und bilateralen Abkommen
- Ukraine: MTSBU (Моторне (транспортне) страхове бюро України, Motorfahrzeug-Versicherungsbüro der Ukraine) - mtsbu.ua - tätig im Rahmen des Grüne-Karte-Systems
Recht 2: Der Versicherer muss innerhalb von 3 Monaten antworten
Sobald Sie Ihren Anspruch eingereicht haben, hat der Versicherer des anderen Fahrers (oder dessen Schadensregulierungsbeauftragter) 3 Monate, um entweder:
- Ein begründetes Entschädigungsangebot zu unterbreiten, oder
- Eine begründete Antwort auf die im Anspruch dargelegten Punkte zu übermitteln (wenn die Haftung bestritten wird oder die Schadenshöhe noch nicht vollständig bezifferbar ist)
Wenn keine Antwort innerhalb dieser Frist erfolgt, können Sie sich an die nationale Entschädigungsstelle in Ihrem Heimatland wenden:
- Deutschland: Verkehrsopferhilfe e.V.
- Österreich: VVO-Entschädigungsstelle
- Frankreich: FGAO (Fonds de Garantie des Assurances Obligatoires de dommages)
- Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros
- Italien: Consap (organismo di indennizzo gemäß Art. 296, Codice delle Assicurazioni Private)
- Niederlande: Waarborgfonds Motorverkeer
- Belgien: Fonds Commun de Garantie Belge (FCGB/BGWF)
Die Schweizer Entsprechung ist der Nationaler Garantiefonds, der nach Schweizer Inlandsrecht und nicht nach Richtlinie 2009/103/EG tätig ist.
Recht 3: Sie können direkt beim Versicherer des Unfallverursachers Ansprüche geltend machen
Artikel 18 der Richtlinie gibt Ihnen das Recht, Ihren Anspruch direkt beim Versicherer der Person einzureichen, die den Unfall verursacht hat - Sie sind nicht verpflichtet, zuerst über Ihren eigenen Versicherer zu gehen.
Recht 4: Schutz vor nicht versicherten und unbekannten Fahrern
Wenn der Unfallverursacher nicht versichert, unbekannt (Fahrerflucht) oder sein Versicherer nicht ermittelbar ist, können Sie über die Entschädigungsstelle in Ihrem Heimatland Ansprüche geltend machen, die sich dann mit dem Garantiefonds des Landes koordiniert, in dem sich der Unfall ereignete. Richtlinie 2009/103/EG verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine solche Stelle und einen solchen Fonds zu unterhalten.
Das Grüne-Karte-System: Schutz über die EU hinaus
Das Grüne-Karte-System - ein internationales Übereinkommen, das vom Büro der Nationalen Versicherungsbüros in Brüssel verwaltet wird und von Richtlinie 2009/103/EG getrennt ist - umfasst rund 47 Länder (Russland, Belarus und Iran sind derzeit ausgesetzt). Ihre Grüne Karte (oder die seit dem 1. Januar 2025 vom Büro der Nationalen Versicherungsbüros erlaubte digitale Version) belegt, dass Sie in allen Mitgliedsländern den gesetzlichen Mindesthaftpflichtschutz haben. Die Ukraine ist über MTSBU Mitglied. Wenn ein ukrainisch zugelassenes Fahrzeug in Polen in einen Unfall verwickelt ist, läuft die Kette: anderer Fahrer → PBUK → MTSBU → ukrainischer Versicherer.
7. Digitale Alternativen: was 2026 verfügbar ist
Mehrere europäische Länder haben nationale digitale Unfallmeldungstools eingeführt:
| Lösung | Land | Eingeführt | Betreiber | Einschränkung |
|---|---|---|---|---|
| e-constat auto | Frankreich | 2014 | Französische Versicherer unter der Schirmherrschaft von France Assureurs | Nur Frankreich; offizieller Geltungsbereich umfasst in Frankreich zugelassene und/oder versicherte Fahrzeuge; für grenzüberschreitende Nutzung nicht anerkannt; nur auf Französisch |
| e-Segurnet | Portugal | 2016 | APS (Associação Portuguesa de Seguradores) | Nur Portugal |
| Crashform | Belgien | 2017 | Assuralia | Nur Belgien; Fälle mit ausländischen Fahrzeugen fallen außerhalb der belgischen Versichererkonvention und folgen dem ordentlichen Entschädigungsverfahren; auf Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch verfügbar |
| Bouračka | Tschechien | 2025 | ČKP (Česká kancelář pojistitelů) | Nur Tschechien; integriert mit tschechischem Fahrzeugregister |
| mStłuczka | Polen | 2025 | Ministerium für Digitales (mObywatel-App) | Nur Polen; beide Parteien müssen mObywatel verwenden, und beide Fahrzeuge müssen in Polen zugelassen sein |
| Digitales CAI (aus Versicherer-Apps) | Italien | Frist: 8. April 2026 (IVASS-Reg. 56/2025, genehmigt März 2025) | Einzelne Versicherer gemäß IVASS-Reg. 56/2025 | Nur Italien; an spezifischen Versicherer gebunden; Details je Anbieter zu bestätigen |
Die Lücke: Jede nationale Lösung funktioniert nur innerhalb der eigenen Grenzen. France Assureurs bestätigt, dass e-constat auto für die grenzüberschreitende Nutzung „in Europa noch nicht anerkannt” ist. Bei Crashform fallen Fälle mit ausländischen Fahrzeugen außerhalb der belgischen Versichererkonvention und folgen dem ordentlichen Entschädigungsverfahren. mStłuczka erfordert, dass beide Parteien mObywatel verwenden und beide Fahrzeuge in Polen zugelassen sind. Keine dieser Lösungen funktioniert für das grenzüberschreitende Szenario, für das der Europäische Unfallbericht speziell entwickelt wurde.
Die Niederlande haben Mobielschademelden.nl im Jahr 2011 eingeführt (vom Verbond van Verzekeraars, neu gestartet 2016). Es ist eine mobile Unfallmelde-App der niederländischen Versicherer und sollte nicht mit dem separaten DSA-Direktabwicklungssystem verwechselt werden.
Diese grenzüberschreitende Lücke ist genau der Anwendungsfall, für den der Europäische Unfallbericht entwickelt wurde.
8. Chronologie der Geschichte
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1972 | Richtlinie 72/166/EWG wird verabschiedet und legt in allen Mitgliedstaaten die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht fest; sie verpflichtet zur Abschaffung systematischer Grüne-Karte-Grenzkontrollen (Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis 1973-74) und ermöglicht so den freien Fahrzeugverkehr; das Grüne-Karte-System wird auf EU-Ebene formalisiert. Einige gedruckte Formulare tragen einen „Copyright CEA”-Vermerk, der der CEA (Comité Européen des Assurances, heute Insurance Europe) zugeschrieben wird, obwohl das genaue Jahr dieser Vermerke nicht unabhängig verifiziert wurde. |
| 1978 | Eines der ältesten bekannten gedruckten Europäischen Unfallberichts-Formulare - ein dänisches DFIM-Formular - stammt aus diesem Jahr, was belegt, dass das Formular Ende der 1970er Jahre weit verbreitet war. |
| 2000 | Richtlinie 2000/26/EG (Vierte Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie) stärkt grenzüberschreitende Anspruchsrechte: Jeder Versicherer muss in jedem EU-Mitgliedstaat einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen. |
| 2001 | Einige CEA-Urheberrechts-Versionen des Europäischen Unfallberichts tragen das Revisionsdatum 2001. |
| 2007 | Italien führt das obligatorische Convenzione tra Assicuratori per il Risarcimento Diretto (CARD)-System am 1. Februar 2007 ein - und ersetzt damit die frühere freiwillige CID-Konvention von 1978 - und schafft damit ein Direktregulierungsmodell, bei dem Geschädigte Ansprüche bei ihrem eigenen Versicherer geltend machen. |
| 2009 | Richtlinie 2009/103/EG kodifiziert und konsolidiert alle früheren EU-Kfz-Versicherungsrichtlinien in einem einzigen Text, der Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie. |
| 2014 | Frankreich startet e-constat auto. |
| 2016 | Portugal startet e-Segurnet (APS). |
| 2017 | Belgien startet Crashform (Assuralia). |
| 2020 | Ab dem 1. Juli 2020 ändert sich das Format der Grünen Karte: Nationale Büros dürfen nun Grüne Karten in Schwarz-Weiß statt auf dem traditionellen grünen Papier ausstellen. (Grüne-Karte-Grenzkontrollen zwischen EWG-Mitgliedstaaten wurden durch Richtlinie 72/166/EWG abgeschafft, die 1972 angenommen und bis 1973-74 umgesetzt wurde; das Multilaterale Garantieabkommen von 1991 - später ersetzt durch die Internen Regelungen des Büros der Nationalen Versicherungsbüros ab dem 1. Juli 2003 - erstreckte diese Abschaffung auf weitere Länder.) |
| 2021 | Die Niederlande führen die Bedrijfsregeling Directe Schadeafhandeling (DSA) ein, eine Direktabwicklungsvereinbarung unter niederländischen Versicherern (ab April 2023 auch für Wohnmobile und Motorräder). |
| 2022 | Der Rat der EU aktiviert am 4. März 2022 die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) für vertriebene Personen aus der Ukraine (Durchführungsbeschluss des Rates 2022/382). |
| 2025 | Die Tschechische Republik startet Bouračka (ČKP). Polen startet mStłuczka (mObywatel, Ministerium für Digitales). IVASS (Italien) veröffentlicht Verordnung 56/2025, die alle italienischen Versicherer verpflichtet, ein digitales CAI-Modul anzubieten. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Länder im Grüne-Karte-Umlaufgebiet Papier- oder elektronische Grüne Karten im PDF-Format akzeptieren; nationale Büros können selbst entscheiden, ob sie diese im PDF-Format ausstellen. |
| 2026 | Italiens Frist: Bis zum 8. April 2026 müssen alle in Italien tätigen Versicherer eine digitale CAI-Option anbieten. Der vorübergehende Schutzstatus Polens für ukrainische Flüchtlinge bis 2026 verlängert (Rat der EU, Beschluss 2025). |
9. Wichtige Statistiken
- Das Grüne-Karte-System umfasst rund 47 Länder, obwohl Russland, Belarus und Iran derzeit ausgesetzt sind (Quelle: Büro der Nationalen Versicherungsbüros).
- Im Jahr 2024 kamen 19.940 Menschen bei Verkehrsunfällen in der EU ums Leben (Quelle: Europäische Kommission, „Road Safety Statistics 2024”, Oktober 2025).
- Spanien verzeichnete 1.154 Verkehrstote auf Überlandstraßen im Jahr 2024, basierend auf vorläufigen 24-Stunden-Zahlen (Quelle: DGT, Balance de Seguridad Vial 2024).
- Spanien empfing 2024 fast 94 Millionen internationale Touristen (93,8 Millionen; Quelle: INE), von denen ein erheblicher Anteil in Spanien Auto fährt.
- Mehr als 950.000 Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus waren Anfang 2026 in Polen registriert (Quelle: Urząd do Spraw Cudzoziemców - Polnisches Amt für Ausländer).
- Nutzer von e-constat auto in Frankreich reichen ihre Unfallerklärung im Durchschnitt schneller ein als Nutzer des Papierformulars (Quelle: France Assureurs).
- Italien: Ein unterzeichnetes CAI halbiert die Antwortzeit des Versicherers bei Sachschäden: 30 Tage statt 60 (Quelle: IVASS, Codice delle Assicurazioni Private).
- Hunderttausende grenzüberschreitende Kfz-Versicherungsansprüche werden jährlich über das Grüne-Karte-System abgewickelt (Quelle: Büro der Nationalen Versicherungsbüros).
Quellen
- European Commission – Road Safety Statistics 2024: Progress continues amid persistent challenges, Directorate-General for Mobility and Transport, October 2025.
- Your Europe – Car insurance cover abroad, official EU portal.
- Insurance Europe – Accidents: information for consumers.
- Citizens Advice UK – Road accident abroad.
- European Consumer Centre – Car accident in Europe.
- EUR-Lex – Directive 2009/103/EC (Motor Insurance Directive), European Parliament and Council.
- EUR-Lex – Directive 2000/26/EC (Fourth Motor Insurance Directive).
- EUR-Lex – Directive 72/166/EEC (First Motor Insurance Directive).
- EUR-Lex – Directive 2001/55/EC (Temporary Protection Directive).
- France Assureurs – e-constat auto.
- Service Public (France) – Constat amiable.
- Code des assurances (France) – Article L113-2, délai de déclaration de sinistre.
- Bureau Central Français (BCF) – bcf.asso.fr.
- FGAO (France) – Fonds de Garantie des Assurances Obligatoires de dommages.
- AGIRA (France) – Association pour la Gestion des Informations sur le Risque en Assurance.
- DGT (Spain) – Información en caso de accidente.
- Ley 50/1980 (Spain) – Ley de Contrato de Seguro, BOE.
- OFESAUTO (Spain) – Oficina Española de Aseguradores de Automóviles.
- Consorcio de Compensación de Seguros (Spain) – consorseguros.es.
- FIVA / TIREA (Spain) – Fichero Informativo de Vehículos Asegurados.
- RACE (Spain) – Real Automóvil Club de España.
- INE (Spain) – Instituto Nacional de Estadística.
- ADAC (Germany) – Unfall im Ausland: Was tun?.
- Zentralruf der Autoversicherer (Germany) – zentralruf.de.
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland – Autounfall im EU-Ausland.
- ÖAMTC (Austria) – Verkehrsunfall im Ausland.
- TCS (Touring Club Schweiz) – Unfallprotokoll Europa.
- DFIM (Denmark) – European Accident Statement (PDF).
- PBUK (Poland) – Wspólne oświadczenie o zdarzeniu drogowym (PDF).
- Ministerstwo Transportu (Czech Republic) – Euroformulář záznamu o dopravní nehodě.
- IVASS (Italy) – Cosa fare in caso di sinistro.
- Regolamento IVASS n. 56/2025 – Esiti della pubblica consultazione.
- ANIA (Italy) – Associazione Nazionale fra le Imprese Assicuratrici.
- Consap (Italy) – Fondo di Garanzia per le Vittime della Strada.
- UCI (Italy) – Ufficio Centrale Italiano, European Green Card.
- D.Lgs. 7 settembre 2005, n. 209 (Italy) – Codice delle Assicurazioni Private.
- Verbond van Verzekeraars (Netherlands) – Bedrijfsregeling Directe Schadeafhandeling.
- Consumentenbond (Netherlands) – Europees schadeformulier voor je auto.
- ANWB (Netherlands) – Alles over de groene kaart.
- Nederlands Bureau der Motorrijtuigverzekeraars – Digitale groene kaart.
- Assuralia (Belgium) – Checklist: Aanrijding.
- Mtsbu.ua (Ukraine) – Моторне (транспортне) страхове бюро України.
- PBUK (Poland) – pbuk.pl.
- ČKP (Czech Republic) – ckp.cz.
- Urząd do Spraw Cudzoziemców (Poland) – Office for Foreigners, statistics on Ukrainian temporary protection holders.
- Council of Bureaux – Green Card system statistics (FIAR 2022 presentation).
- Baloise Luxembourg – Car accident abroad: what should you do?
- EASF – European Accident Statement Form.